Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.04.2017

Rechtsprechung
   BGH, 16.11.2016 - 2 StR 316/16   

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https://dejure.org/2016,49948
BGH, 16.11.2016 - 2 StR 316/16 (https://dejure.org/2016,49948)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2016 - 2 StR 316/16 (https://dejure.org/2016,49948)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16 (https://dejure.org/2016,49948)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 31 Abs. 2 JGG; § 46 Abs. 1, Abs. 3 StGB
    Bildung einer Einheitsjugendstrafe (erforderliche von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung auch für die früher abgeurteilten Taten); Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 Abs 2 JGG
    Jugendstrafsache: Bildung einer Einheitsjugendstrafe

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 46 Abs. 3 StGB, § 31 Abs. 2 JGG, § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG

  • Wolters Kluwer

    Durchgreifende rechtliche Bedenken gegen die Ausführungen zur Höhe einer Einheitsjugendstrafe

  • rewis.io

    Jugendstrafsache: Bildung einer Einheitsjugendstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchgreifende rechtliche Bedenken gegen die Ausführungen zur Höhe einer Einheitsjugendstrafe

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 3 ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
    Durchgreifende rechtliche Bedenken gegen die Ausführungen zur Höhe einer Einheitsjugendstrafe

  • datenbank.nwb.de

    Jugendstrafsache: Bildung einer Einheitsjugendstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Die "einbezogene Jugendstrafe", oder: So passt es nicht

  • beck-blog (Kurzinformation)

    "Urteil der Jugendkammer ist ganz schön daneben gegangen!"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bemessung der Einheitsjugendstrafe - und die früheren Verurteilungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 539
  • StV 2017, 716
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.05.1990 - 2 StR 64/90

    Bemessung der Einheitsjugendstrafe; Einbeziehung einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 16.11.2016 - 2 StR 316/16
    Dabei hat der Tatrichter eine neue, selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten vorzunehmen (BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 4, 5).
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92

    Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen

    Auszug aus BGH, 16.11.2016 - 2 StR 316/16
    Ist - wie hier - in der einzubeziehenden Entscheidung bereits eine frühere Entscheidung einbezogen worden, sind sämtliche Entscheidungen unter Neubewertung zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7).
  • BGH, 23.10.1991 - 2 StR 457/91

    Verlieren der Wirkung eines in ein anderes Urteil einbezogenen Urteils im

    Auszug aus BGH, 16.11.2016 - 2 StR 316/16
    Dabei hat der Tatrichter eine neue, selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten vorzunehmen (BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 4, 5).
  • BGH, 22.02.2024 - 3 StR 385/23
    Ist in einer einzubeziehenden Entscheidung - wie hier - bereits eine frühere Entscheidung einbezogen worden, sind sämtliche Entscheidungen in den Blick zu nehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2023 - 2 StR 427/23, juris Rn. 3; vom 9. Mai 2023 - 2 StR 57/23, juris Rn. 4; vom 13. April 2023 - 4 StR 499/22, juris Rn. 10; vom 27. Oktober 2022 - 4 StR 184/22, juris Rn. 3; vom 16. Juni 2020 - 4 StR 228/20, StV 2020, 683 Rn. 4; vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16, NStZ 2017, 539; vom 21. Mai 2008 - 2 StR 162/08, NStZ 2009, 43; vom 3. März 2004 - 1 StR 71/04, BGHSt 49, 90, 91 f.; Eisenberg/Kölbel, JGG, 25. Aufl., § 31 Rn. 40 f., 63b mwN).

    Derart beschränkte Strafzumessungserwägungen, die sich allein auf die neu abzuurteilende Tat beziehen, werden den rechtlichen Anforderungen nicht gerecht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2023 - 2 StR 57/23, juris Rn. 4 f.; vom 11. Januar 2022 - 6 StR 591/21, juris; vom 30. Juli 2020 - 6 StR 191/20, juris; vom 16. Juni 2020 - 4 StR 228/20, StV 2020, 683 Rn. 4; vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16, NStZ 2017, 539; Eisenberg/Kölbel, JGG, 25. Aufl., § 31 Rn. 40 f., 63b).

  • BGH, 16.06.2020 - 4 StR 228/20

    Mehrere Straftaten eines Jugendlichen (Bestimmung der Einheitsjugendstrafe)

    Ist in der einzubeziehenden Entscheidung bereits eine frühere Entscheidung einbezogen worden, sind sämtliche Entscheidungen unter Neubewertung zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16, NStZ 2017, 539; Beschluss vom 15. Oktober 2015 - 2 StR 274/15 Rn. 5; Beschluss vom 21. Mai 2008 - 2 StR 162/08, NStZ 2009, 43; Schatz in Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 7. Aufl., § 31 Rn. 22, 39, 49 f. mwN).
  • BGH, 23.05.2017 - 4 StR 176/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Bewaffnung beim Totschlag)

    Die Berücksichtigung des Umstands, dass sich der Angeklagte bewusst mit dem Messer bewaffnete, bevor er das Tatopfer aufsuchte, bei der Strafzumessung verstößt nicht gegen § 46 Abs. 3 StGB, denn anders als etwa beim Raub gemäß § 250 Abs. 1 a) und b), Abs. 2 StGB ist der Einsatz einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs bei § 212 StGB nicht Tatbestandsmerkmal (vgl. zum Tatbestand des Raubes BGH, Beschlüsse vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16; vom 16. März 2007 - 2 StR 35/07, StV 2007, 410; und vom 10. August 1999 - 4 StR 345/99).
  • BGH, 11.01.2022 - 6 StR 591/21

    Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zur Strafzumessung

    Dies lässt besorgen, dass das Landgericht nicht - wie erforderlich - die Gesamtheit der Straftaten neu gewertet und zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion gemacht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16, NStZ 2017, 539; vom 16. Juni 2020 - 4 StR 228/20, StV 2020, 683; und vom 30. Juli 2020 - 6 StR 191/20).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.04.2017 - 4 StR 645/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,16630
BGH, 26.04.2017 - 4 StR 645/16 (https://dejure.org/2017,16630)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2017 - 4 StR 645/16 (https://dejure.org/2017,16630)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2017 - 4 StR 645/16 (https://dejure.org/2017,16630)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die "Eltern" haben (auch) immer das letzte Wort, oder: Selbstläufer

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Letztes Wort im Gericht: Auch Eltern dürfen was sagen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung der Revision als unbegründet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 539
  • NStZ-RR 2017, 231
  • StV 2017, 717
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 4 StR 645/16
    Dabei reicht die bloße Möglichkeit eines Beruhens aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, NStZ 2016, 221, 223; Urteil vom 20. Juni 1996 - 5 StR 602/95, NStZ 1996, 612; weitere Nachweise bei Niemöller, NStZ 2015, 489 Fn. 20 und 21).
  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 4 StR 645/16
    An einer solchen Möglichkeit fehlt es, wenn nach den Umständen des Einzelfalls mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass sich die Entscheidungsgrundlage bei einer dem Gesetz entsprechenden Verfahrensweise verändert hätte und das Urteil deshalb anders ausgefallen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1968 - 4 StR 190/68, BGHSt 22, 278, 281; Urteil vom 3. Mai 1960 - 1 StR 155/60, BGHSt 14, 265, 268; Urteil vom 2. Oktober 1951 - 1 StR 434/51, BGHSt 1, 346, 350 f.; weitere Nachweise bei Frisch, FS Rudolphi, 2004, S. 609 ff.).
  • BGH, 03.05.1960 - 1 StR 155/60

    Vereinbarkeit der Vernehmung des Sitzungsstaatsanwalts als Zeugen mit der

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 4 StR 645/16
    An einer solchen Möglichkeit fehlt es, wenn nach den Umständen des Einzelfalls mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass sich die Entscheidungsgrundlage bei einer dem Gesetz entsprechenden Verfahrensweise verändert hätte und das Urteil deshalb anders ausgefallen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1968 - 4 StR 190/68, BGHSt 22, 278, 281; Urteil vom 3. Mai 1960 - 1 StR 155/60, BGHSt 14, 265, 268; Urteil vom 2. Oktober 1951 - 1 StR 434/51, BGHSt 1, 346, 350 f.; weitere Nachweise bei Frisch, FS Rudolphi, 2004, S. 609 ff.).
  • BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 4 StR 645/16
    H. war als für die Angeklagte bestellter Vormund nach § 1793 Abs. 1 Satz 1 BGB auch deren gesetzlicher Vertreter (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2003 - 3 StR 434/02, StraFo 2003, 277; Urteil vom 8. August 1967 - 1 StR 279/67, NJW 1967, 2070; Eisenberg, JGG, 19. Aufl., § 67 Rn. 5).
  • BGH, 20.06.1996 - 5 StR 602/95

    Unterbleiben der Terminsnachricht - Erziehungsberechtigte - Fehlen bei

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 4 StR 645/16
    Dabei reicht die bloße Möglichkeit eines Beruhens aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, NStZ 2016, 221, 223; Urteil vom 20. Juni 1996 - 5 StR 602/95, NStZ 1996, 612; weitere Nachweise bei Niemöller, NStZ 2015, 489 Fn. 20 und 21).
  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 4 StR 645/16
    An einer solchen Möglichkeit fehlt es, wenn nach den Umständen des Einzelfalls mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass sich die Entscheidungsgrundlage bei einer dem Gesetz entsprechenden Verfahrensweise verändert hätte und das Urteil deshalb anders ausgefallen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1968 - 4 StR 190/68, BGHSt 22, 278, 281; Urteil vom 3. Mai 1960 - 1 StR 155/60, BGHSt 14, 265, 268; Urteil vom 2. Oktober 1951 - 1 StR 434/51, BGHSt 1, 346, 350 f.; weitere Nachweise bei Frisch, FS Rudolphi, 2004, S. 609 ff.).
  • BGH, 13.03.2003 - 3 StR 434/02

    Tötungsvorsatz; Beweiswürdigung; Widerspruchsfreiheit der Urteilsgründe;

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 4 StR 645/16
    H. war als für die Angeklagte bestellter Vormund nach § 1793 Abs. 1 Satz 1 BGB auch deren gesetzlicher Vertreter (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2003 - 3 StR 434/02, StraFo 2003, 277; Urteil vom 8. August 1967 - 1 StR 279/67, NJW 1967, 2070; Eisenberg, JGG, 19. Aufl., § 67 Rn. 5).
  • BGH, 04.08.2020 - 3 StR 132/20

    Zwangsprostitution (Veranlassen zur weiteren Ausübung der Prostitution;

    Zu Recht beanstandet der Beschwerdeführer, die Jugendkammer habe den in der Hauptverhandlung anwesenden erziehungsberechtigten Eltern des zu dieser Zeit noch nicht volljährigen Angeklagten entgegen § 67 Abs. 1 JGG, § 258 Abs. 2 und 3 StPO nicht das von Amts wegen zu erteilende letzte Wort gewährt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2017 - 4 StR 645/16, NStZ-RR 2017, 231 mwN).
  • BGH, 28.03.2018 - 4 StR 629/17

    Recht des letzten Wortes (Verfahrensverstoß bei Entzug des letzten Wortes der

    Dieses war ihr von Amts wegen und nicht nur auf Verlangen zu erteilen, obwohl sie bereits an einem früheren Hauptverhandlungstag als Zeugin gehört worden war (BGH, Urteil vom 8. August 1967 - 1 StR 279/67, BGHSt 21, 288, 289; Urteil vom 20. Juni 1996 - 5 StR 602/95, BGHR JGG § 67 Erziehungsberechtigter 1 m. Anm. Eisenberg/Düffer, JR 1997, 80; Beschluss vom 26. April 2017 - 4 StR 645/16, NStZ-RR 2017, 231 mwN).
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